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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0287, 11.05.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Wegen Brücken- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab etwa 30. Mai 2022 bis etwa Ende September 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Bändlistrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Paul-Pflüger-Strasse nach der Bernerstrasse, mit dem Zusatz: «ausgenommen Werkverkehr».

Bändlistrasse
Fussweg

Als «Fussweg, Velo gestattet» wird bezeichnet:
der nördliche und südliche Fussweg zwischen der Paul-Pflüger-Strasse und der Bernerstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.