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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0321, 01.06.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verbesserung der Sicherheit für Velofahrende folgende Verkehrsvorschrift:

Kalkbreitestrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahr- und Motorfahrrädern:
bei der nordöstlichen Einmündung in die Seebahnstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.