Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0333, 25.05.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 30. Mai 2022 bis etwa Ende August 2022 folgende Verkehrsvorschriften:
Werdstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Werdstrasse Haus Nr. 4 nach dem Stauffacherquai.
Stauffacherquai
Fahranordnung
Das Abbiegen nach links ist verboten:
vom Stauffacherquai in die Werdstrasse.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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