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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0333, 25.05.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 30. Mai 2022 bis etwa Ende August 2022 folgende Verkehrsvorschriften:

Werdstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Werdstrasse Haus Nr. 4 nach dem Stauffacherquai.

Stauffacherquai
Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
vom Stauffacherquai in die Werdstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.