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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0356, 08.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Wegen Erstellung eines Neubaus ergeht für die nachgenannte Strasse ab 27. Juni 2022 bis ungefähr Ende März 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Minervastrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos:
von der Hegibachstrasse nach dem Billrothweg.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.