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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0357, 08.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Wegen Erstellung eines Neubaus ergeht für die nachgenannte Strasse ab 1. Juli 2022 bis etwa Ende Mai 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Immenweg
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos und Mofas: von der Einmündung Maienstrasse 12 nach der Maienstrasse 22.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.