Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0359, 08.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten auf der Europabrücke ergehen für die nachgenannten Strassen ab sofort bis etwa Ende November 2022 folgende Verkehrsvorschriften:

Bernerstrasse Nord
Fahrverbot

Der Verkehr mit LKW und Bus ist verboten, ausgenommen ist der Werkverkehr:
von der Bernerstrasse Nord und der Europabrücke.

Würzgrabenstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Werkverkehr:
von der Würzgrabenstrasse 6 nach der Europabrücke.

Max-Högger-Strasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen

bei der Einmündung auf die Europabrücke, mit dem Zusatz: ausgenommen Bus.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.