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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0363, 15.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 2

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 20. Juni 2022 bis Ende August 2022 folgende Verkehrsvorschrift:

Mutschellenstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Brunaustrasse nach der Rieterstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.