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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0364, 29.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab 4. Juli 2022 bis etwa Ende August 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Aemtlerstrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
von der Aemtlerstrasse stadteinwärts in die Kalkbreitestrasse.

Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Aemtlerstrasse stadtauswärts in die Kalkbreitestrasse.

Idastrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Idastrasse Nr. 3.

Sihlfeldstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Sihlfeldstrasse 10.

Zentralstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Zentralstrasse 68,
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Zentralstrasse 76.

Zurlindenstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Eschwiesenstrasse.

Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Zurlindenstrasse stadtauswärts in die Kalkbreitestrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.