Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0374, 29.06.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:
Uetlibergstrasse
Kein Vortritt
Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung (Rechtsabbieger) in die Manessestrasse.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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