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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0375, 29.06.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier folgende Verkehrsvorschrift:

Friedheimstrasse
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Begegnungszone)

Die Begegnungszone «Friedheim», in der die Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt ist, wird um folgenden Strassenabschnitt erweitert:

  • Friedheimstrasse, Abschnitt Rässlerweg bis Viktoriastrasse

Die Begegnungszone «Friedheim» umfasst neu die Strassenzüge:

  • Friedackerstrasse, Abschnitt Regensberg- bis Friedheimstrasse
  • Friedheimstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 38 bis Viktoriastrasse

In der Begegnungszone kommen folgende Verkehrsregeln zur Anwendung:

a. Das Signal «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Zufussgehenden und Benützenden von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
b. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
c. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Friedheimstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 25.6.1991: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. b. Zone «Viktoria» innerhalb Winterthurer- / Bülach- / Dörfli- / Schwamendingen- / Ueberlandstrasse umfassend die Strassenzüge: Friedheimstrasse, Abschnitt Rässlerweg bis Viktoriastrasse.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar.