Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0376, 22.06.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 10
Für nachstehenden Verkehrsweg wird im Zusammenhang mit dem Verleihsystem "Züri Velo" sowie zur Verbesserung der Parkierungssituation für Zweiräder folgende Verkehrsvorschrift aufgehoben:
Ackersteinstrasse
In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 14.8.2018: Halteverbot. Jedes freiwillige Halten ist verboten: auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand zwischen den Häusern Nr. 22 (inkl.) und Nr. 114, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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