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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0414, 29.06.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 8

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Zufussgehende sowie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Begegnungszone)

Die Begegnungszone «Fennergasse» umfasst:

– Fennergasse

In der Begegnungszone kommen folgende Verkehrsregeln zur Anwendung:

a. Das Signal «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Zufussgehenden und Benützerinnen sowie Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
b. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
c. Das Parkieren ist nur an den durch Signalen oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Fennergasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 25.6.1991: Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. c): 

– Fennergasse.

In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 13.12.2007: Zone mit Parkierungsverbot. In der Zone «Mühlebach» ist das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) auf folgenden Strassen verboten, ausgenommen auf den Parkfeldern gemäss örtlicher Markierung und Signalisation:

– Fennergasse.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.