Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0422, 13.07.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 2

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab 18. Juli 2022 bis Ende August 2022 folgende Verkehrsvorschrift:

Butzenstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Velo/Mofas und VBZ-Busse:
von der Allmendstrasse nach der Bruchstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.