Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0425, 29.06.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 10
Aufgrund eines hängigen Neubeurteilungsbegehrens aus der Anwohnerschaft wird die nachfolgende, noch nicht in Rechtskraft erwachsene, Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 7. April 2022 (Nr. 2022/0256, publiziert am 13. April 2022), wiedererwägungsweise aufgehoben:
Zschokkestrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten:
zwischen der Rosengartenstrasse und Corrodistrasse mit dem Zusatz: Zubringerdienst gestattet.
Die Unterlagen zur Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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