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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0470, 20.07.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 26. August 2022 bis etwa Ende August 2024 folgende Verkehrsvorschriften:

Zollbrücke
Fahranordnung Rechtsabbiegen

bei der Einmündung in den Sihlquai, mit dem Zusatz: «ausgenommen ist der Verkehr mit Velos/Mofas».

Sihlquai
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
vom Sihlquai nach der Limmatstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.