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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0472, 27.07.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Wegen Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab sofort bis zum Abschluss der Bautätigkeiten im Projekt ASTRA N01/36 Lärmschutz Grünau folgende Verkehrsvorschrift:

Bernerstrasse-Süd
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
von der Bernerstrasse-Süd in die Herostrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.