Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0524, 24.08.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten in Zusammenhang mit einem Fernwärmeprojekt werden für die nachgenannte Strasse ab sofort bis etwa Ende August 2023 folgende Verkehrsvorschriften gelockert:
Langstrasse
Fahranordnung
Die Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 07. September 2020:
Fahranordnung
Das Abbiegen nach rechts ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahr- und Motorfahrrädern: bei der Einmündung stadteinwärts in die Lagerstrasse.
mit dem Zusatz:
«Rettungsdienste und Taxis gestattet»
Hohlstrasse
Fahranordnung
Die Verfügung der Direktorin der Dienstabteilung Verkehr vom 20. Juni 2022:
Fahranordnung
Das Abbiegen nach links ist verboten: von der Hohlstrasse stadteinwärts in die Feldstrasse.
mit dem Zusatz:
«Rettungsdienste und Taxis gestattet»
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit die Bauarbeiten termingemäss weitergeführt werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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