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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0621, 12.10.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht während der Gastspielzeit des Circus Conelli auf dem Bauschänzli vom 6. November 2022 bis 7. Januar 2023 folgende Verkehrsvorschrift:

Stadthausquai
Aufstellplätze für Zirkusfahrzeuge

Für das Aufstellen von Zirkuswagen und Versorgungsfahrzeugen werden (gegen Gebühr) 8 Parkuhrenparkplätze vorübergehend aufgehoben:
auf dem östlichen Fahrbahnrand zwischen der Lochmann- und der Börsenstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Allfälligen Einsprachen gegen die Anordnung wird die aufschiebende Wirkung entzogen, damit der Zirkusbetrieb durchgeführt werden kann.

Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.