Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0650, 19.10.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse ab etwa 31. Oktober 2022 bis Ende Oktober 2023 folgende Verkehrsvorschrift:

Edelweissstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos/Mofas:
vom Letzigraben nach der Dennlerstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.