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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0651, 19.10.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Wegen eines Hochbaus ergeht für die nachgenannte Strasse rückwirkend ab 8. August 2022 bis etwa Ende Mai 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Schöntalstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahrrädern und Motorfahrrädern:
vom Stauffacherquai nach der Hallwylstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.