Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0667, 02.11.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 10
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Erhöhung der Schulwegsicherheit folgende Verkehrsvorschrift:
Rotbuchstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
von der Lägern- bis zur Thurwiesenstrasse.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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