Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0712, 23.11.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg auf dem öffentlich zugänglichen Areal der Universität Zürich Irchel ergeht im Einverständnis mit der Eigentümerschaft folgende Verkehrsvorschrift zur Sicherstellung einer Parkierungsmöglichkeit für gehbehinderte Fahrzeugführende:

Winterthurerstrasse, Areal der Universität Zürich Irchel
Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeugführende

Als Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeugführende wird folgende Fläche bezeichnet:
der südliche Rand der platzartigen Fläche zwischen den Liegenschaften Winterthurerstrasse Nrn. 190, 192, 196 und 198, östlich der Liegenschaft Winterthurerstrasse Nr. 192 (Gebäude Y27).

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.