Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0714, 23.11.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 2
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung des Verkehrsablaufs folgende Verkehrsvorschrift:
Seestrasse
Fahranordnung
Das Abbiegen nach links ist verboten, ausgenommen sind Busse im Linienverkehr:
bei der Einmündung in die Bederstrasse.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.
Es wird aufgehoben:
Seestrasse
Die Verfügung des Vorstehers des Sicherheitsdepartements vom 2.10.1972: Das Abbiegen nach links ist verboten: von der See- in die Bederstrasse.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
---|---|
Kontakt | Sicherheitsdepartement |
Rechtsverbindliche Version | |
Anhang |