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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0715, 23.11.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verbesserung der Parkplatzsituation für Motorräder folgende Verkehrsvorschrift:

Buhnstrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Motorrädern ist gestattet:
auf dem nördlichen Fahrbahnrand entlang der Liegenschaft Nr. 8, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.