Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0716, 23.11.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 9
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit und Priorisierung der VBZ-Busse folgende Verkehrsvorschrift:
Eugen-Huber-Strasse
Kein Vortritt
Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der nordwestlichen Einmündung in die Altstetterstrasse;
bei der südöstlichen Einmündung in die Altstetterstrasse.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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