Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0766, 07.12.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Wegen einer Notfallmassnahme ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab sofort bis Ende Baustelle (voraussichtlich Ende Februar 2023) folgende Verkehrsvorschriften:

Bahnhofstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Lastwagen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit VBZ Bussen:
von dem Bürkliplatz nach der Kurt-Guggenheim-Strasse.

Bahnhofstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit VBZ Bussen:
von der Kurt-Guggenheim-Strasse nach dem Bürkliplatz.

Talstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Börsenstrasse und der Kurt-Guggenheim-Strasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.