Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0766, 07.12.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen einer Notfallmassnahme ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab sofort bis Ende Baustelle (voraussichtlich Ende Februar 2023) folgende Verkehrsvorschriften:
Bahnhofstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Lastwagen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit VBZ Bussen:
von dem Bürkliplatz nach der Kurt-Guggenheim-Strasse.
Bahnhofstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit VBZ Bussen:
von der Kurt-Guggenheim-Strasse nach dem Bürkliplatz.
Talstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Börsenstrasse und der Kurt-Guggenheim-Strasse.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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