Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0787, 21.12.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9
(Verlängerung ab sofort bis zum Abschluss der Bautätigkeiten im Projekt ASTRA N01/36 Lärmschutz Grünau)
Die nachfolgenden – mit Verfügung vom 30. Mai 2022 erlassene und am 8. Juni 2022 im Städtischen Amtsblatt veröffentlichten – temporären Verkehrsanordnungen werden wegen noch andauernden Strassenbauarbeiten ab sofort bis zum Abschluss der Bautätigkeiten im Projekt «ASTRA N01/36 Lärmschutz Grünau» verlängert, bis vorrausichtlich Ende Dezember 2026:
Würzgrabenstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Werkverkehr:
von der Würzgrabenstrasse Nr. 6 nach der Europabrücke.
Max-Högger-Strasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen
bei der Einmündung zur Europabrücke mit dem Zusatz: ausgenommen Bus.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Da die Bauarbeiten bereits begonnen haben, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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