Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0788, 21.12.2022
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 12
Wegen Sanierungsarbeiten im Tramtunnel Schwamendingen und dem daraus resultierenden Ersatzbusbetrieb ergehen für die nachgenannten Strassen ab 9. Januar 2023 bis etwa Ende September 2023 folgende Verkehrsvorschriften:
Luchswiesenstrasse
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
am westlichen Fahrbahnrand auf dem letzten Parkfeld der Blauen Zone vor der Liegenschaft Nr. 169;
am östlichen Fahrbahnrand auf dem ersten Parkfeld der Blauen Zone vor der Liegenschaft Nr. 170, gemäss örtlicher Signalisation oder Markierung.
Grosswiesenstrasse
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten, ausgenommen Busse der VBZ:
am nördlichen Fahrbahnrand vor den Liegenschaften Nrn. 147 bis 155 (inkl.), gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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