Amtliche Mitteilung
Nummer: 2023/0004, 11.01.2023
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab etwa 16. Januar 2023 bis etwa Ende August 2023 folgende Verkehrsvorschriften:
Austrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Steinstrasse und der Uetlibergstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Steinstrasse und der Uetlibergstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.
Malzstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen dem Manesseplatz und der Austrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen dem Manesseplatz und der Austrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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