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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0010, 25.01.2023

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Bernerstrasse Süd
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
bei der Verzweigung in die Pfingstweidstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.