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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0011, 25.01.2023

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen zur Zu- und Wegfahrt der Kundschaft zum ambulanten Zentrum und zur Anlieferung für das Gewerbe folgende Verkehrsvorschriften:

Lagerstrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Personenwagen ist von Montag bis Samstag von 9.00 bis 20.00 Uhr, nur gegen Gebühr und gemäss den an den Parkuhren vermerkten Bestimmungen bis max. 120 Minuten gestattet (die Gebühren bestimmen sich nach den städtischen Vorschriften über die Parkierungs- und Parkuhrkontrollgebühren; Gemeindebeschluss vom 25.9.1994 mit Änderung vom 22.6.2011 und 1.4.2017):
auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand zwischen der Liegenschaft Gustav-Gull-Platz Nr. 1 (inkl.) und der Liegenschaft Nr. 88.

Parkierungsverbot

Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand zwischen den Liegenschaften Nr. 84 und Nr. 92, gemäss örtlicher Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Lagerstrasse

Die Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 7.6.2011: Parkflächen.
Das Stehenlassen von Personenwagen ist von Montag bis Samstag von 9.00 bis 20.00 Uhr, nur gegen Gebühr und gemäss den an den Parkuhren vermerkten Bestimmungen bis max. 120 Minuten gestattet: auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand gegenüber den Häusern Nr. 87 und 91.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.