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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0017, 18.01.2023

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Aufgrund des städtischen Projekts «Brings uf d'Strass!» werden ausgewählte Strassen mit reduziertem Verkehrsaufkommen temporär gesperrt und bespielbar gemacht. Für die nachgenannte Strasse ergehen ab 10. Juli 2023 bis 6. Oktober 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Gartenhofstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, zwischen der Zweierstrasse und Ankerstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Parkverbot

Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Zweierstrasse und Ankerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.