Amtliche Mitteilung
Nummer: 2023/0024, 11.01.2023
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 7
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse ab 16. Januar 2023 bis etwa Ende April 2023 folgende Verkehrsvorschriften:
Hadlaubstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Hadlaubstrasse Liegenschaft Nr. 2 nach der Toblerstrasse.
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn zwischen der Toblerstrasse und der Hadlaubstrasse Liegenschaft Nr. 2, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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