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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0044, 18.01.2023

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten (Stadttunnel) ergeht für die nachgenannte Strasse ab sofort bis etwa Ende Oktober 2023 folgende Verkehrsvorschrift:

Gessnerallee
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
Richtung stadtauswärts bei der Abzweigung auf die Gessnerbrücke, ausgenommen sind die Nachtbuslinien der VBZ (1.00 bis 5.00 Uhr).

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Nachtbuslinien der VBZ termingerecht die Strecke befahren können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.