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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0054, 25.01.2023

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 30. Januar 2023 bis etwa Ende Juni 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Hofackerstrasse
Einbahnverkehr

a.   Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen sind Busse im öffentlichen Linienverkehr:
von der Witikonerstrasse nach der Sempacherstrasse.

b.   Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Sempacherstrasse nach der Freiestrasse.

Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Witikonerstrasse und der Freiestrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Witikonerstrasse
Linksabbiegen verboten

bei der Einmündung stadteinwärts in den Kapfsteig, ausgenommen Velo/Mofa.

Busstreifen

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen sind Busse im öffentlichen Linienverkehr:
auf der Linksabbiegespur stadteinwärts in die Hofackerstrasse auf einer Länge von etwa 60 m.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.