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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0060, 25.01.2023

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreise 6 und 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Strassenlärmsanierung und Erhöhung der Schulwegsicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Birchstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
von der Wehntaler- bis zur Regensbergstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.