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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0316, 15.05.2024

Betrieb von Fernsehgeräten in Gastwirtschaften mit Aussenbereich (Gartenrestaurants und Boulevardcafés) während der Rad-Weltmeisterschaft 2024 in Zürich ab Samstag, 21. September, bis Sonntag, 29. September 2024

  1. Erlaubt sind Fernsehgeräte mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 3 Metern. Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systemen und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.
     
  2. Fernsehgeräte dürfen nur in bereits bestehenden Gartenwirtschaften und Boulevardcafés betrieben werden. Die Fläche der Gastwirtschaftsbetriebe darf nicht vergrössert werden.
     
  3. Die Erlaubnis gilt nur für die Live-Übertragung von Rennen der Rad-WM 2024. Die Fernsehgeräte dürfen frühestens 15 Minuten vor Rennbeginn eingeschaltet werden und sind 15 Minuten nach Rennschluss abzuschalten.
     
  4. Die Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit und der Personenfluss, dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Fernsehgeräte dürfen von der Strasse und vom Trottoirbereich nicht einsehbar sein.
     
  5. Überdachungen auf den Boulevardcafé-Flächen sind nicht zulässig.
     
  6. Vorbehalten sind allfällige baurechtliche Einschränkungen.
     
  7. Die Lautstärke der Fernsehgeräte darf die Umgebung der Gastwirtschaftsbetriebe nicht übermässig belasten.
     
  8. Sollte es zu berechtigten Klagen kommen, kann in Einzelfällen der Betrieb der Fernsehgeräte mit zusätzlichen Auflagen verbunden oder die Übertragung der Rennen im Freien für die verbleibende Dauer der Rad-WM 2024 verboten werden.
     
  9. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
     
  10. Begehren um Neubeurteilung wird aufgrund des Beginns der Rad-WM 2024 am 21. September 2024, des hohen öffentlichen Interesses an der Übertragung der Rennen in Gartenrestaurants und Boulevardcafés sowie der einheitlichen Umsetzung des verfügten Konzepts die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rubrik 15 Weitere Beschlüsse und Verfügungen
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