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Informationsbestände

Gestützt auf § 14 Abs. 4 IDG haben die jeweiligen Verwaltungsstellen ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände öffentlich zu machen. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie über die Informationsbestände der Datenschutzstelle der Stadt Zürich.

Auskunft über Informationsbestände anderer Verwaltungsstellen der Stadt Zürich erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen Departemente oder Dienstabteilungen. Weitere Angaben finden Sie unter (Öffentlichkeitsprinzip) der Stadt Zürich.

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