Mobile Menu

Global Navigation

Videoüberwachung

Haben Sie Fragen zu Videoüberwachung, die den öffentlichen oder allgemein zugänglichen Raum der Stadt Zürich betrifft? Möchten Sie wissen, welche Regeln Sie für eine allfällige Videoüberwachung zu beachten haben oder ob eine Videoüberwachung, von der Sie erfasst werden, korrekt ist? Die Datenschutzstelle hilft Ihnen gerne weiter.

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Videoüberwachungen, die von Privaten durchgeführt werden. Bei Videoüberwachung durch die Stadtverwaltung gelten andere rechtliche Regelungen und Voraussetzungen. Auch für diesbezügliche Auskünfte können Sie sich an die Datenschutzstelle wenden.

Voraussetzungen für private Videoüberwachung

Videoüberwachung durch Privatpersonen untersteht dem Bundesgesetz über Datenschutz und ist nur dann erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Häufig erfassen private Videoüberwachungen – ob gewollt oder ungewollt – auch Teile des öffentlichen Raums. So kommt es beispielsweise vor, dass private Videoanlagen, welche der Überwachung eines Geschäftseingangs dienen, auch die öffentliche Strasse miterfassen.

Die Datenschutzstelle berät und vermittelt

Mehr zum Thema

Kontakt

Stadt Zürich
Datenschutzstelle
Beckenhofstrasse 59
8006 Zürich
Kontaktformular

Weitere Informationen