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Häufig gestellte Fragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Verfahren

Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?

Sie können ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung stellen, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Haben Sie früher einmal eine F-Bewilligung gehabt? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte.
  • Aufenthalte mit N oder L Ausweis werden der Wohnsitzfrist nicht angerechnet.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich.
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Stadt Zürich.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.

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