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Friedensrichteramt

Die Stadt Zürich hat sechs Friedensrichterämter, welche jeweils für zwei Stadtkreise zuständig sind. Eine Friedensrichterin oder ein Friedensrichter führt mit Unterstützung von zwei Kanzleimitarbeitenden ein Amt. Jährlich erledigt die Stadt Zürich ca. 3'000 Schlichtungsverfahren.

Friedensrichterämter der Stadt Zürich

Eine Übersicht der Streitigkeiten, welche in die Zuständigkeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter fallen, finden Sie unter Schlichtungsverfahren. Neben der Durchführung von Schlichtungsverhandlungen erteilt das Friedensrichteramt auch allgemeine Rechtsauskünfte oder verweist Ratsuchende an die zuständigen Beratungsstellen.

Wählbar für das Amt sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem Bezirksgericht Zürich als erste und dem Obergericht des Kantons Zürich als zweite Aufsichtsbehörde unterstellt.

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