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Schutz des Kindes

Wenn das Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation zu verbessern, ergreift die KESB die nötigen Kindesschutzmassnahmen.

Die Massnahme hat zum Ziel, das Wohl des Kindes zu sichern oder wiederherzustellen. Sie soll die elterlichen Fähigkeiten stützen und ergänzen. Die KESB sucht immer gemeinsam mit den Eltern nach einer Lösung.

Beim Kindesschutz geht es immer darum, das Kind zu schützen. Es geht nicht darum, die Eltern zu strafen.

Die KESB kann folgende Anordnungen treffen:

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