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Kontakt und zuständige Abteilungen

Termine nach Vereinbarung

Telefonisch erreichen Sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr. 

Zuständige Abteilung

Die zuständige Abteilung richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der (minderjährigen oder erwachsenen) Person, für welche eine Massnahme geführt oder beantragt wird. 

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Stadt Zürich
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
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