Öffentlichkeitsprinzip
Durch das Öffentlichkeitsprinzip kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente nehmen, sofern keine rechtliche Geheimhaltungspflicht oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse entgegenstehen.
Das Öffentlichkeitsprinzip soll das Vertrauen in staatliches Handeln stärken und zur freien Meinungsbildung beitragen.