Weibliche und männliche Formen
Geschlechtsspezifische Formulierungen in Ausnahmefällen
Weibliche und männliche Formen kommen zum Einsatz, wo es darum geht, Leistungen oder Erfahrungen von Frauen oder Männern hervorzuheben, zu benennen oder deutlich zu machen.
Die Schweizer Stimmbürger sagten 1971 Ja zum Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen.
Marie Heim-Vögtlin war die erste Schweizerin, die Medizin studierte.
Sie ist eine der Gründerinnen des Frauenhauses Zürich.
statt: Sie hat das Frauenhaus Zürich mitgegründet.
statt: Sie ist eine der Gründer*innen des Frauenhauses.
Annahmen über das Geschlecht hinterfragen
Bevor Sie eine männliche oder weibliche Form wählen, sollten Sie immer hinterfragen, ob Sie an dieser Stelle wirklich ausschliesslich von Männern oder Frauen reden. Wenn dahingehend Zweifel bestehen, verwenden Sie den Genderstern.
Von dieser Sperrung ausgenommen sind Anrainer*innen, Zubringerdienste, Güterumschlag und Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen.
Die sprachlich und kulturell dominante Aufteilung von Personen in «Männer» und «Frauen» führt dazu, dass wir diese Kategorien oft als selbstverständlich voraussetzen, ohne darüber nachzudenken, ob sie in der konkreten Situation angemessen sind.
So ist zum Beispiel häufig von Müttern und Vätern die Rede. Das kann in bestimmten Fällen angemessen sein, aber in vielen Fällen geht es um Eltern oder Erziehungsberechtigte. Diese Formulierung schliesst zugleich auch Regenbogenfamilien mit ein.
Das Angebot richtet sich an Eltern, die Fragen zu Ernährung, Schlaf, Erziehung, Entwicklung und Pflege ihres Kindes haben.
statt: Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter, die Fragen zu Ernährung, Schlaf, Erziehung, Entwicklung und Pflege ihres Kindes haben.
Juristische Personen (kein Genderstern)
Der Genderstern kommt nur bei Bezeichnungen für natürliche Personen (Menschen) zum Einsatz.
Werden Personenbezeichnungen auf juristische Personen (Institutionen, Firmen, Organisationen) übertragen, erscheinen sie in der grammatisch angemessenen Form:
Die Stadt Zürich ist eine der grössten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen der Schweiz.
statt: Die Stadt Zürich ist eine*r der grössten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber*innen der Schweiz.
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase.
statt: Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist Ihr*e Ansprechpartner*in in der Planungsphase.
Grussformeln und direkte Ansprache
Während es bei Frauen und Männern üblich ist, sie mit Formen wie «Sehr geehrte Frau Bürgisser» und «Sehr geehrter Herr Alves» oder «Liebe Frau Bürgisser» und «Lieber Herr Alves» anzusprechen, gibt es für non-binäre Personen keine entsprechende Form.
Achten Sie bei der direkten Ansprache von gemischten Gruppen darauf, auf binäre Formen (Mann/Frau) zu verzichten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Verwenden Sie hier deshalb eine allgemeine Grussformel und den vollen Vor- und Nachnamen:
Sehr geehrte*r Claude Dupont
Guten Tag Mika Keller
Grüezi Kim Thalmann
Auch bei der direkten Ansprache von gemischten Gruppen sollten Sie auf weibliche und männliche Formen verzichten, da Sie nicht wissen können, ob sich unter den Angesprochenen auch non-binäre Personen befinden. Entsprechend können Sie auch vorgehen, wenn Sie eine Institution oder ein Amt anschreiben, wo Sie keine direkte Ansprechperson haben:
Sehr geehrtes Team des Sportamts
Sehr geehrte Mitarbeitende des Schulamts
Sehr geehrtes Publikum
Liebes Kollegium
Liebe Interessierte
statt: Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der Ansprache von Gruppen kann selbstverständlich auch der Genderstern zum Einsatz kommen:
Liebe Bürger*innen
statt: Liebe Bürgerinnen und Bürger