Mobile Menu

Global Navigation

Betreibungsauszug bestellen

Wählen Sie die Strasse und die Hausnummer, über welche der Auszug auszustellen ist. Ausschliesslich das für die Adresse zuständige Betreibungsamt kann den entsprechenden Auszug erstellen.

Erläuterungen zum Auszug aus dem Betreibungsregister

  • Bewerben Sie sich um eine neue Wohnung, Arbeitsstelle oder verlangt die Bank einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit?
  • Möchten Sie sich vergewissern, ob der neue Geschäftskunde, Mieter, Kreditnehmer, zahlungsfähig ist?


Am Schalter oder auf schriftliches Gesuch erstellt das Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz bzw. Betreibungsort einen Auszug aus dem Betreibungsregister über den Zeitraum von 5 Jahren.

Wir überprüfen die Angaben bei der Einwohnerkontrolle.
Wenn Sie nur eine beschränkte Zeit im Betreibungskreis wohnten, erwähnen wir die Aufenthaltsdauer im Auszug.
Wenn Sie gar nicht im Betreibungskreis wohnten, bemerken wir dies auf dem Auszug.

Auszüge über Personen, die mit einer Notadresse beim Sozialamt oder als Wochenaufenthalter gemeldet sind, stellen wir nur mit einem entsprechenden Vermerk aus.

Beim Handelsregisteramt überprüfen wir Angaben über den Sitz. Eine andere Domiziladresse vermerken wir im Auszug.

Am Schalter erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte innert weniger Minuten.

Verlustscheine bleiben bis zur Löschung oder Verjährung auf Auszügen erwähnt.

Konkurse sind in Auszügen vermerkt.

Betreibungsauszüge erhalten Sie nur in deutscher Sprache.

Ausschliesslich das für die Adresse zuständige Betreibungsamt kann den Auszug erstellen.

Wir erteilen keine Auskünfte am Telefon, über Fax oder E-Mail.

Betreibungsauszüge versenden wir mit A-Post ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.

Sie verlangen über sich selbst einen Registerauszug

  • für Bank, Wohnung, Arbeit usw.

Auszüge fertigen wir aus, wenn Sie uns einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) vorlegen.

Wenn Sie nicht mehr an der Adresse, über welche der Auszug ausgestellt wird, wohnen: Bitte teilen Sie uns die geltende Anschrift mit.

Auszug über eine Person oder Firma

Voraussetzungen zur Einsicht in das Betreibungsregister nach Artikel 8a SchKG:

Ihr Interesse muss glaubhaft sein, d. h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist uns durch Belege (zweiseitige Verträge, Schuldanerkennung, unterschriebener Bestellschein, Vollmacht) nachzuweisen.

Das Einsichtsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren.

Am Schalter erhalten Sie folgende mündliche Auskunft:

  • Betreibungen: ja / nein (Anzahl, Gesamtbetrag)
  • Pfändungen: ja / nein (Anzahl, Gesamtbetrag)
  • Verlustscheine: ja / nein (Anzahl, Gesamtbetrag)

Ausführlichere Auskünfte nur schriftlich.

Die schriftliche Anfrage muss enthalten:

  • Namen, Vornamen, Adressen der Auskunft stellenden sowie der angefragten Person
  • Glaubhafter Interessennachweis über die angefragte Person (siehe unten)
  • Wenn Sie einen Auszug über Sie selber benötigen: siehe Erläuterungen oben

Glaubhafter Interessennachweis

(Zusammenfassung Rechtsprechung Bezirksgericht Zürich/Obergericht Kanton Zürich)

Glaubhaft im Sinne von Artikel 8a SchKG ist, wenn Sie Ihr gegenwärtiges, besonderes, nicht nur allgemeines Interesse gestützt auf Urkunden genügend nachweisen.
Unterbreiten Sie schriftliche, von den Vertragsparteien unterschriebene Unterlagen (Kreditgesuch, Vertrag, Lieferschein usw.), an Sie gerichtete Schreiben der Gegenseite oder sonstige Belege, woraus ersichtlich ist, dass Geschäftsbeziehungen und ein Rechtsverhältnis bestehen. Eine einseitige Parteibehauptung, Anfragen auf Grund eines Telefongesprächs, Ausdrucke von Bildschirmen oder elektronischen Nachrichten, reichen nicht.
Bevollmächtigte und beauftragte Auskunftsuchende haben die Vollmacht sowie den Auftrag zur Anfrage sowie den Interessennachweis beizulegen.

Kosten

Ein Standard-Auszug kostet Fr. 17.00 + Porto. Betreibungsämter können einen Kostenvorschuss verlangen.

Weitere Informationen