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Zahlungsbefehl

Was bedeutet der Zahlungsbefehl

Das Betreibungsamt hat Ihnen einen Zahlungsbefehl zugestellt. Damit verlangt ein Gläubiger oder eine Gläubigerin, dass Sie eine Geldforderung bezahlen. Der Gläubiger bzw. die Gläubigerin leitet so das Verfahren zur Zwangsvollstreckung für eine Geldzahlung ein. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz SchKG.

Forderung bezahlen

Der Zahlungsbefehl ist auch eine Mahnung. Sie haben ab Zustellung des Zahlungsbefehls 20 Tage Zeit, die Forderungen zu begleichen.
Sie können die Summe beim Betreibungsamt bezahlen oder dem Gläubiger oder der Gläubigerin überweisen. Das Betreibungsamt berechnet Ihnen die Gesamtforderung mit Zinsen und Kosten.

Sie sind nicht einverstanden: Rechtsvorschlag erheben

Sind Sie mit dieser Forderung nicht einverstanden? Dann können Sie den Zahlungsbefehl bestreiten. Das heisst, Sie müssen Rechtsvorschlag erheben. Sie haben dazu 10 Tage Zeit.

Will der Gläubiger bzw. die Gläubigerin das Verfahren fortsetzen, muss er/sie zuerst den Rechtsvorschlag beseitigen. Erst dann beginnt die eigentliche Zwangsvollstreckung.

Sind Sie im Unklaren, worum es sich genau handelt?

Sie können jederzeit vom Betreibungsamt verlangen, dass der Gläubiger oder die Gläubigerin Beweismittel für die Forderungen vorlegt. Dies soll Ihnen helfen, genau festzustellen, worauf sich die Forderung stützt und warum Sie einen Zahlungsbefehl erhalten haben.

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