Social Clubs
Oft wird Cannabis mit anderen Personen konsumiert. Social Clubs ermöglichen ihren Mitgliedern den Bezug von sicheren Cannabis-Produkten hoher Qualität.
Social Clubs sind nichtkommerzielle Vereine, die zum Zweck haben, im Rahmen der Pilotstudie, Cannabis legal zu erwerben und an ihre Mitglieder weiter zu verkaufen. Sie führen dazu ein Vereinslokal, wo Cannabis auch gemeinsam konsumiert werden kann.
Im Rahmen des Zürcher Cannabisprojekts «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» organisieren sich Vereine als sogenannte Social Clubs, um Studiencannabis einzukaufen und zu verkaufen. Es wird auch ein Lokal betrieben, wo Vereinsmitglieder gemeinsam Cannabis konsumieren können. Social Clubs können die Anzahl ihrer Vereinsmitglieder selbst festlegen (zwischen 50 bis max. 150 Personen).
Betreibende eines Social Clubs ermöglichen ihren Mitgliedern den Bezug von geprüften, sicheren Cannabis-Produkten von hoher Qualität. Die Universität Zürich und die Bezugsstellen werden mit Cannabis produzierenden Firmen Übereinkommen bezüglich der Qualität der Produkte, des THC- und CBD-Gehalts, der Einkaufspreise sowie der Logistik und Belieferung erarbeiten. Die Verkaufspreise des Studiencannabis werden durch die Universität Zürich festgelegt und sind bei allen Bezugsstellen in der Stadt Zürich einheitlich. Das Gesetz gibt vor, dass sich der Preis für Studiencannabis am Schwarzmarktpreis orientieren muss.
Die Aufwände der beteiligten Social Clubs werden durch die Vereinsmitglieder bzw. Studienteilnehmenden (Kauf des Studiencannabis, Mitgliederbeiträge etc.) und die Studienleitung (Kosten für die Bereitstellung der Eingangstests Urin und Schwangerschaft, Studienausweis) getragen.
Teilnahmebedingungen
Social Clubs müssen folgende Kriterien erfüllen (beachten Sie dazu bitte auch das Merkblatt «Informationen zur Ausschreibung für Social Clubs»):
- Zulassung als Verein
- Beantwortung der Fragen zum Gesundheitsschutz nach Vorgaben der Studienleitung
- Beantwortung der Fragen zur Betriebsführung
- Bereitschaft, die Vorgaben der Studienleitung zu befolgen und umzusetzen, soweit sie im Gesetz und dem Studienprotokoll festgelegt sind.
Anmeldungs- und Bewilligungsprozess zur Studienteilnahme
Das Ausschreibungsverfahren für Social Clubs ist abgeschlossen. Es können keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
FAQ für Social Clubs
Ja. Allerdings müssen die Vereinsstatuten zwingend erneuert bzw. angepasst werden. Als Vereinszweck müssen in den Statuten das «Führen eines Social Clubs im Rahmen des Projekts Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» aufgeführt werden. Die Änderung bzw. Erweiterung des Vereinszwecks muss von den (bestehenden) Vereinsmitgliedern (GV) so angenommen und beschlossen werden.
Grundsätzlich kann der Verein auch zu einem späteren Zeitpunkt gegründet werden, sobald ein Social Club den Zuschlag erhält. Bei der Bewerbung müssen aber der Vorstand, der Name des Vereins sowie die Statuten/der Vereinszweck genannt werden können.
Für Vorstandsmitglieder eines Social Clubs gilt:
- Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder muss ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.
- Die Mehrheit des Vorstands muss Schweizer/in oder Ausländer/in mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sein.
Die Zürcher Pilotstudie kann nur Studienteilnehmende aufnehmen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben. Die allermeisten Social Club-Vereinsmitglieder werden StadtzürcherInnen sein, welche in der Stadt Zürich legal Studiencannabis konsumieren wollen. Grundsätzlich sind ausserstädtische Vereinsmitglieder möglich, aber diese haben keinen Zugang zu Studiencannabis und auch nicht zu den Konsumräumen des Social Clubs.
Der statutarische Sitz des Vereins sollte nach Möglichkeit in der Stadt Zürich sein. Der Sitz kann auch ausserhalb der Stadt Zürich sein, wenn dafür gute Gründe vorliegen. Die postalische Zustelladresse des Vereins kann vom Ort des Sitzes abweichen und auch ausserhalb der Stadt Zürich liegen (z.B. c/o Adresse bei einem Vorstandsmitglied).
Die Stadt Zürich ist Bewilligungsbehörde. Das Clublokal muss sich deshalb zwingend auf dem Stadtgebiet von Zürich befinden.
Ja. Ziel ist es, 10 Social Clubs in der Stadt Zürich eine Lizenz auszustellen. Ausgewählt werden diejenigen Bewerbungen mit dem überzeugendsten Gesamteindruck.
Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für Social Clubs. Wenn bezahltes Personal eingesetzt wird, müssen die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen gemäss OR eingehalten werden (z. B. in Bezug auf Nacht- und Wochenendarbeit).
Das hängt stark von der Ausgestaltung des jeweiligen Social Clubs ab. Fixkosten sind sicherlich Miete, Nebenkosten und allfällige Entlöhnung für das Personal.
Nein. Dadurch entsteht ein viel zu stark erhöhter Kontrollaufwand für die Social Clubs und staatlichen Stellen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (BetmPV) müssen sich die Preise am Schwarzmarkt orientieren. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um erste grobe Schätzungen, die gegebenenfalls noch angepasst werden müssen. Das Studiencannabis soll für ca. CHF 8.- (Blüten) bis CHF 12.- (Hasch) verkauft werden, wobei sich der Preis der einzelnen Produkte auch am THC-Gehalt orientiert (je mehr THC, desto teurer).
Vorläufige grobe Schätzungen besagen, dass der Einkaufspreis der Cannabisprodukte etwa die Hälfte des Verkaufspreises betragen könnte, also ca. CHF 4.- bis 6.-.
Die max. Abgabemenge ist durch den Bund gemäss Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV Art. 16) vorgegeben. Es dürfen 10 Gramm Gesamt-THC pro Monat und 10 Gramm Cannabis pro Abgabe nicht überschritten werden.
Als Vereine sind Social Clubs grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gelten Freibeträge, siehe «Wegleitung zur Steuererklärung von Vereinen». Es ist davon auszugehen, dass die Social Clubs als nicht gewinnorientierte Vereine diese Freibeträge kaum überschreiten werden.
Das ist den Social Clubs freigestellt. Die Höhe des Mitgliederbeitrags hängt etwa davon ab, welche primäre Zielgruppe Sie mit Ihrem Social Club ansprechen möchten (z.B. in Bezug auf deren sozioökonomischen Verhältnisse).
Ideal wäre sicher ein Safe, aber ein mit starkem Schloss gesicherter Metallschrank dürfte den Anforderungen auch genügen.