Programm Wohnen
Aktive Wohnpolitik

Der Stadtrat betreibt eine aktive Wohnpolitik:
- Mit der deutlichen Annahme des neuen wohnpolitischen Grundsatzartikels in der Zürcher Gemeindeordnung in der Volksabstimmung vom 27. November 2011 sprachen sich die Zürcherinnen und Zürcher klar für eine künftig noch forciertere Rolle der Stadt in der Wohnpolitik aus.
- Bis ins Jahr 2050 soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt einen Drittel der Mietwohnungen betragen.
Aktuell
Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung
Der Stadtrat legt dem Gemeinderat den zweiten Bericht über die Erreichung der in der Gemeindeordnung verankerten wohnpolitischen Ziele vor. Parallel zum Gesamtbestand aller Wohnungen ist in der Berichtsperiode 2016 bis 2019 der Bestand an gemeinnützigen Wohnungen stark gewachsen. Dies ist erfreulich. Damit konnte der relative Anteil an den Mietwohnungen gehalten werden. Zur längerfristigen Zielerreichung braucht es jedoch weitere Anstrengungen, wofür der Stadtrat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen will.
Umsetzung wohnpolitischer Grundsatzartikel, Bericht 2016−2019
Programm Wohnen des Stadtrats
Der Stadtrat verfolgt mit seinem Programm Wohnen folgende drei Ziele:
- Attraktive Wohnstadt: Die Stadt Zürich bleibt auch in der aktuellen Wachstumsphase eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen.
- Sozialpolitische Stabilität: Der Stadtrat setzt sich für die gute soziale Durchmischung Zürichs ein, die einen wesentlichen Beitrag zur sozialpolitischen Stabilität und zu einer hohen Lebensqualität leistet. Dabei spielt ein hoher Anteil gemeinnütziger Wohnungen eine wichtige Rolle. Um eine gute soziale Durchmischung im Zuge der weiteren Verdichtung und des anhaltenden Wachstums zu erhalten, ist die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten in allen Quartieren wohnpolitisch aktiv. Davon profitiert die gesamte Stadtbevölkerung.
- Zukunftsgerichtetes Agieren auf dem Wohnungsmarkt: Die Stadt Zürich kann die hoch gesteckten wohnpolitischen Ziele nur in partnerschaftlicher Kooperation mit den wichtigen öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Akteurinnen und Akteuren auf dem Wohnungsmarkt erreichen. Der Zusammenarbeit und dem Dialog – insbesondere bei der Planung – mit Stiftungen, Genossenschaften und privaten Bauträgerschaften wird deshalb hohe Beachtung geschenkt.
Vier Stossrichtungen mit 23 Massnahmen
Um diese Ziele zu erreichen, hat der Stadtrat im Programm Wohnen 23 Massnahmen definiert, die er in vier Stossrichtungen bündelt.
Lange Tradition – hoher Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau

Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus der Stadt Zürich hat eine über 100-jährige Tradition. Die Stadt und ihre Stiftungen haben in dieser Zeit selber Wohnungen erstellt, die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sind. Die Stadt hat aber vor allem mit der Abgabe von günstigem Land eine grosse Zahl genossenschaftlicher Wohnungen ermöglicht. Zudem unterstützte sie die Genossenschaften mit günstigen oder zinslosen Darlehen und Kapitalbeteiligungen, sodass sie ihre Wohnungen mit wenig Eigenkapital erstellen konnten.
Heute gehört rund ein Viertel aller Wohnungen in der Stadt gemeinnützigen Bauträgerschaften. Sie alle verpflichten sich, ihre Wohnungen zu Selbstkosten zu vermieten und sie dauerhaft Marktpreissteigerungen zu entziehen.