Mobile Menu

Global Navigation

2008 - Auffallend viele Grundsatzfragen behandelt

Medienmitteilung

Im Berichtsjahr 2008 stellten sich der Ombudsfrau viele Fragen von grundsätzlicher Bedeutung: Welches sind die rechtlichen Voraussetzungen bei Leistungskürzungen oder Leistungseinstellungen? Unter welchen Bedingungen kann die aufschiebende Wirkung von Einsprachen entzogen werden? Wie können Verfahrensrechte gewahrt werden? Solche Grundsatzfragen erfordern häufig eine entsprechend zeitintensive Bearbeitung. Auch quantitativ wurde die Ombudsstelle gefordert: Sie weist mit 554 Geschäften praktisch gleich viele Fälle aus wie im Rekordjahr 2007. Ein Grossteil (40 %) der neuen Geschäfte betreffen das Sozialdepartement, namentlich die Sozialhilfe.

30. April 2009

Thematische Schwerpunkte

Auch im Berichtsjahr 2008 bildeten die Fälle aus den Sozialen Diensten - vor allem im Bereich der Sozialhilfe - qualitativ und quantitativ einen Schwerpunkt. Hier kam es mehrfach zu Leistungskürzungen, Leistungseinstellungen und -stopps, ohne dass die hierfür einzuhaltenden Regeln beachtet worden sind. Dabei stellten sich häufig Grundsatzfragen, etwa dann, wenn die Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigert wurde, wenn Begründungen mangelhaft waren, oder wenn Verfügungen oder Rechtsmittelbelehrungen Fehler enthielten. Alles Fälle also, die berechtigterweise zu Beschwerden führten.

Eine weitere Problematik von grundsätzlicher Bedeutung betrifft die Frage, wann die aufschiebende Wirkung von Einsprachen entzogen werden darf. Die Ombudsstelle stellte wiederholt fest, dass hier entgegen der Gesetzgebung und der Praxis des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung zu oft verweigert wurde. Eine aufschiebende Wirkung darf aber nur in Ausnahmen und begründeten Einzelfällen verweigert werden. Dieser rechtliche Verstoss führte in vielen Fällen dazu, dass während des - meist langen - Einspracheverfahrens die Betroffenen aufgrund der sofort wirksamen Leistungseinstellungen und -kürzungen ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten konnten, die Wohnung verloren und einen Leistungsaufschub ihrer Krankenversicherung erleiden mussten.

In mehreren Fällen wendeten sich Bürgerinnen und Bürger auch an die Ombudsstelle, weil sie die Verletzung von Verfahrensrechten geltend machten oder weil sie sich nicht ernst genommen fühlten, wenn sie ihre Anliegen bei den Behörden vortragen wollten. Die Ombudsfrau weist aber darauf hin, dass nur wenn Verfahrensrechte garantiert und eingehalten werden, die Berechtigten auch tatsächlich die Möglichkeit haben, ihre materiellen Rechte durchzusetzen - weil sie einen Anspruch auf eine gleiche und gerechte Behandlung im Verfahren garantieren.

Die Fälle aus dem Polizeidepartement sind mit 77 Beschwerden ebenfalls nach wie vor überdurchschnittlich hoch. Sie haben aber gegenüber den Vorjahren (Jahr 2007: 100) abgenommen und betragen nun rund 14% der Neueingänge. Gewichtiges Thema bleibt hier die Frage nach Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit bei Verhaftungen und Leibesvisitationen.

Statistik

Im vergangenen Jahr wurden praktisch gleich viele Geschäfte (554) eingereicht wie im Vorjahr 07 (562). Abschliessend bearbeitet wurden deren 547. Bei mehr als der Hälfte der Geschäfte (313) stand die Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung im Vordergrund, bei den anderen die Informations- und Beratungstätigkeit. Die Anzahl der abgewiesenen Beschwerden bzw. der erfolglos gebliebenen Vermittlungsversuche blieb mit 87 Geschäften vergleichsweise klein. Bei 226 Geschäften führten Beschwerdeprüfung und Vermittlungstätigkeit zur teilweisen oder gänzlichen Gutheissung bzw. zu einer Vermittlungslösung.

Verwaltungsinterne, also personalspezifische Geschäfte wurden 2008 insgesamt 151 eingereicht (27%). Das entspricht in etwa der Zahl des Vorjahres. Auffallend ist dabei, dass mehr als doppelt so viele Fälle von Frauen als von Männern eingereicht wurden (103:48). Der Anteil der Beratungs- und Informationsfälle macht bei den Personalgeschäften mehr als die Hälfte aus. Zudem führten 50 von 54 internen Beschwerdeprüfungen und Vermittlungsfällen zu einem positiven Ergebnis.

Der Bericht kann kostenlos bei der Ombudsstelle, Oberdorfstrasse 10, 8001 Zürich, bestellt werden.

Weitere Auskünfte erteilt Dr. iur. Claudia Kaufmann, Ombudsfrau der Stadt Zürich, Tel. 044 261 37 33.